Bachelor-Studiengang Informatik:

  • Ordnung für Studierende, die im Wintersemester 2007/2008 oder danach angefangen haben:
    • Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Informatik (vom 23.10.2007): PDF-Dokument

    Eine separate Studienordnung gibt es ab dieser Prüfungsordnung nicht mehr. Die bislang in der Studienordnung zu findenden Informationen sind jetzt in die Prüfungsordnung integriert.

  • Ordnungen für Studierende, die im Wintersemester 2004/2005 oder danach angefangen haben:
    • Studienordnung Bachelor-Studiengang Informatik (vom 22.11.2004, geändert am 04.04.2007): PDF-Dokument
    • Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Informatik (vom 22.11.2004, geändert am 20.06.2005 und 7.12.2006): PDF-Dokument
  • Ordnungen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2004/2005 angefangen haben:
    • Studienordnung Bachelor-Studiengang Informatik (vom 23.01.2003): PDF-Dokument
    • Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Informatik (vom 23.01.2003): PDF-Dokument

    Die Studien- und Prüfungsordung vom 23.01.2003 für den Bachelor-Studiengang Informatik sind mit Wirkung vom 25.11.2003 derart geändert bzw. ergänzt worden, dass

    • der Wechsel des gewählten Nebenfachs möglich ist (siehe Details unter Nebenfach-Wechsel!),
    • ebenso der Wechsel des gewählten Schwerpunkts möglich (siehe aber auch unten "Regelungen zum Wechsel von WP- und SP-Modulen"!) ist und
    • die bisherige Bezeichnung ``Rechnerpraktikum'' durch ``Programmierpraktikum'' ersetzt wird (was der Intention des vorgesehenen Praktikums besser entspricht).

    Ab dem Sommersemester 2009 (Belegungsfrist 01.03. - 30.04.2009) gilt die Regelung des Prüfungsausschusses für Studierende des Studienganges Informatik (s.u.). Es werden keine Sondergenehmigungen mehr erteilt!

    Der Prüfungsausschuss hat am 28.01.2008 folgende Regelung für Studierende des Bachelor-Studiengangs Informatik beschlossen:

  • Formale Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu Wahlpflicht- oder Schwerpunktmodulen im Bachelor-Studiengang Informatik ist der erfolgreiche Abschluss der Module "Grundlagen der Softwareentwicklung und Programmierung" (Informatik I) und "Grundlagen der Technischen Informatik" (Informatik II). (*)

  • Formale Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu Modulen, die nur für den Master-Studiengang angeboten werden, ist für Bachelor-Studierende der erfolgreiche Abschluss der Module "Grundlagen der Softwareentwicklung und Programmierung" (Informatik I), "Grundlagen der Technischen Informatik" (Informatik II), "Grundlagen der Algorithmen und Datenstrukturen" Informatik III) sowie "Grundlagen der Theoretischen Informatik" (Informatik IV). (*)

(*) Diese Modulbezeichnungen sind der PO 2007 entnommen. In den Pos 2002 und 2004 sind Informatik I und Informatik II zu einem Modul ("Grundlagen der Praktischen Informatik") und Informatik III und Informatik IV zu einem Modul ("Grundlagen der Theoretischen Informatik") zusammengefasst.

Dies bedeutet, dass Prüfungen in den Lehrveranstaltungen zu Wahlpflicht- oder Schwerpunktmodulen erst absolviert werden können, nachdem die Grundlagenmodule Info I+ II oder Info I – IV bestanden sind.

Kurz-Information: Es liegt eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen und Regeln zum Bachelor-Studiengang Informatik vor: siehe PDF-Datei bzw. PDF-Datei (verkleinert 2 auf 1).
Eventuelle Anregungen zu Ergänzungen oder ggf. Korrektoren zu den Kurzinformationen sind herzlichst willkommen und sollten direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden übermittelt werden!


Regelungen zum Wechsel von WP- und SP-Modulen finden Sie hier!


    Donnerstag, 17. 05. 2012


Adresse

Institut für Informatik

Heinrich-Heine-Universität
Gebäude 25.02, 25.12 und 25.13
Ebene 02 u. 01

Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf


Letzte Änderung: 06.01.2011, 11:09
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